Unsere Leistungen: Verhinderungspflege
Verhinderungspflege und Ersatzpflege dient zur Entlastung pflegender Angehöriger, oder wenn aus anderen Gründen die häusliche Versorgung vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist.
Kurzzeitpflege bietet sich zum Beispiel an:
- wenn nach einer OP das Alleinleben noch nicht möglich ist,
- um die Zeit bis zur Reha zu überbrücken,
- wenn die häusliche Pflege noch organisiert werden muss,
- wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt,
- um zu schauen, ob die stationäre Pflege eine sinnvolle Alternative zum Leben zuhause ist.
Verhinderungspflege bietet sich zum Beispiel an:
- wenn pflegende Angehörige von ihrer Aufgabe pausieren möchten,
- wenn pflegende Angehörige Urlaub machen möchten,
- wenn pflegende Angehörige in Kur gehen möchten,
- um die Zeit zu überbrücken, wenn der Pflegende durch Krankheit ausfällt.
Hinweis:
Wenn der Pflegebedürftige in einer Pflegestufe eingestuft ist und mehr als 12 Monate zu Hause betreut wurde, übernimmt die Pflegekasse alle Kosten für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen.